AGB

Allgemeine


Geschäftsbedingungen


Die Autowäsche in der Waschstraße Häberle erfolgt auf Basis der gesetzlichen Bestimmungen und unter Zugrundelegung nachfolgender Allgemeiner Geschäftsbedingungen: 


  1. Der Waschstraßenbetreiber gewährleistet eine dem Stand der Waschstraßentechnik entsprechende ordnungsmäße und schonende Reinigung der Fahrzeuge. Der Benutzer hat etwaige Ansprüche auf Nachbesserungen wegen unzureichender Reinigung unverzüglich nach Verlassen der Waschstraße geltend zu machen. 
  2. Das Personal der Waschstraße kann alle Fahrzeuge zurückweisen, bei denen aufgrund besonderer, für das Personal augenscheinlicher Umstände die Benutzung der Waschstraße zu einer Beschädigung führen könnte. 
  3. Der Benutzer der Waschstraße Häberle ist verpflichtet, das Personal rechtzeitig auf alle Umstände aufmerksam zu machen, von welchen die Gefahr einer Beschädigung des Fahrzeuges in der Waschstraße Häberle ausgehen könnte. 
  4. Der Waschstraßenbetreiber haftet dem Benutzer auf Ersatz etwaiger Schäden, soweit diese auf Umständen beruhen, die er durch Anwendung der erforderlichen Sorgfalt hätte abwenden können. 
  5. Bei Eintritt eines Schadens durch den Waschvorgang in der Waschstraße Häberle haftet der Waschstraßenbetreiber für den unmittelbaren Schaden. Folgeschäden werden nicht ersetzt, es sei denn, dass den Waschstraßenbetreiber eine Haftung aus grobem Verschulden trifft. 
  6. Eine Haftung für die Beschädigung der außen an der Karosserie angebrachte Teile, wie z.B. Zierleisten, Spiegel, Antennen, Scheibenwischer und -gestänge, Stoßfänger, Tankdeckel, Spoiler, Schiebedach-Windabweiser, Scheinwerfer-Wischanlage, Sowie für dadurch verursachte Lack- und Schrammschäden, bleibt ausgeschlossen, es sei denn, dass den Waschstraßenbetreiber eine Haftung aus grobem Verschulden trifft. 
  7. Ausgeschlossen ist die Haftung auch für Schäden, die durch Nichtbeachtung deutlich angebrachter unmissverständlicher Einfahrt- und Benutzungsanweisung verursacht wurden, es sei denn, Dass den Waschstraßenunternehmer eine Haftung eine Haftung aus grobem Verschulden trifft. 
  8. Ersatzansprüche wegen offensichtlicher Schäden können nur geltend gemacht werden, wenn der Schaden noch vor dem Verlassen des Grundstückes dem Betreiber bzw. dem Personal mitgeteilt worden ist. 
  9. Von der Haftung ausgeschlossen sind: 
  • Reifen und Felgen mit einer Breite von mehr als 30 cm 
  • Reifen mit einem Abstand von weniger als 6,0 cm bis zur Felge 
  • Felgen mit überstehendem Felgenrand 
  • Fahrzeuge mit einer Bodenfreiheit von weniger als 8,0 cm 
  • Fahrzeuge mit nicht werksmäßig angebrachten, nachgerüsteten Fahrzeugteilen 
  • Von Fahrzeugsenoren ausgelöste Schäden
  • Oldtimer mit einem Alter über 20 Jahre 


Falls diese Haftungsausschlüsse nicht beachtet werden, erfolgt die Autowäsche ausschließlich auf eigene Ggefahr. 

  1. Bitte zulässige Kfz-Abmessungen beachten. 
  2. Ausgeschlossen ist die Haftung von Schäden, die durch das Bremsen auch in Gefahrensituationen verursacht wurden. 
  3. In Gefahrensituationen ruhig verhalten und gegeben Falls dauerhupen. 
  4. Sollte eine Klausel dieser AGB oder ein Teil davon unwirksam sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. 

 

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